PRÄVENTIONSSPORT – IHRE KRANKENKASSE TRÄGT 80% – 100% DER KOSTEN
- Zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden.
- Risiko von Erkrankungen werden verringert, verzögert oder sogar ganz verhindert werden.
- Durchführung der Präventionskurse erfolgt durch qualifizierte Kursleiter mit einer anerkannten Berufsqualifikation.
- Präventionskurse müssen nach § 20 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen nach Anerkennung bezuschusst werden.
- Besteht i.d.R. aus mind. 8 Übungseinheiten und wird von der gesetzlichen Krankenkasse mit bis zu 100% gefördert.